Die Aufnahme eines Kindes

Die Fachberaterin erhält eine Anfrage vom Jugendamt für ein Kind, das in einer Bereitschafts-Pflegefamilie untergebracht werden muss.

Aufgrund erhaltenen Informationen schlägt sie eine mögliche Bereitschafts-Pflegefamilie vor.

Sie ruft bei der Bereitschafts-Pflegefamilie an und schildert das Kind und die Bedingungen.

Wenn sich die Bereitschafts-Pflegefamilie eine Aufnahme grundsätzlich vorstellen kann, ruft die Fachberaterin den Jugendamtsmitarbeiter an, informiert über die Zustimmung und klärt weitere offene Fragen.

Bis zum Zeitpunkt der Aufnahme

  • bereitet sich die Familie auf die Aufnahme des Kindes vor und richtet z. B. das Bett und notiert sich weitere Fragen
  • klärt das Jugendamt notwendige Fragen, z. B. Sorgerechtsregelungen, medizinische Fragen etc.
  • stellt die Fachberaterin alle notwendigen Unterlagen zusammen, besorgt Adresslisten und kümmert sich z. B. um einen passenden Autokindersitz oder Ähnliches, sorgt also für einen reibungslosen Ablauf.

Das Kind wird zum vereinbarten Zeitpunkt gebracht. Es bekommt zunächst die Möglichkeit, die Personen und die neue Umgebung kennenzulernen.

Wichtige Dokumente, z. B. Krankenkassenkarte, Bescheinigung des Jugendamtes etc. werden ausgetauscht und offene Fragen besprochen.

Für das Kind wird der nächste Kontakt mit den Eltern festgesetzt.

Die Fachberaterin begleitet diesen Prozess intensiv und vermittelt in allen Fragen zwischen den Beteiligten. Sie behält auch im Blick, dass die Kinder der Pflegefamilie am Prozess beteiligt werden.