Häufige Fragen

Wie lange dauert es vom Anruf, bis zum Zeitpunkt, zu dem das Kind kommt?

  • Meist dauert es zwischen einem und drei Tagen.
  • In einigen Fällen wird innerhalb von wenigen Stunden eine Familie gebraucht.

Wer bringt das Kind?

  • In der Regel bringt eine Jugendamtsmitarbeiterin das Kind, wenn möglich mit einer Kollegin oder z. B. einer Familienhelferin zusammen, die das Kind kennt.

Woher bekommen wir einen Auto-Kindersitz, einen Kinderhochstuhl, Kleidung oder Ähnliches?

  • Was nicht vorhanden sein sollte, kann in Absprache von der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden.
  • Wenn notwendig, kann die Bereitschafts-Pflegefamilie zu Beginn für 200 € Kleidung für das Kind kaufen, die das Jugendamt erstattet.

Bleibt unsere Adresse geheim?

  • In Fällen, in denen das wichtig oder gewünscht ist, bleibt die Adresse der Bereitschafts-Pflegefamilie geheim.
  • Nach bisherigen Erfahrungen suchen Herkunftseltern die Bereitschafts-Pflegefamilie nicht ohne Absprache auf.

Wie häufig sind die Besuche der Kindseltern?

  • Gewöhnlich finden die Besuche einmal in der Woche bis einmal im Monat für ein bis zwei Stunden statt.
  • Es gibt Fälle, in denen kein Kontakt stattfindet, z. B. weil er nicht erlaubt wird oder weil die Kindeseltern sich zurückziehen.

Wer entscheidet, wie häufig Besuche stattfinden?

  • Das Jugendamt entscheidet über die Häufigkeit der Besuche, wird aber die Vorstellungen und Erfahrungen der Bereitschaftspflegeeltern einbeziehen.

Wer ist bei den Besuchen dabei?

  • Außer den Kindeseltern ist in der Regel ein Bereitschafts-Pflegeelternteil dabei. Die ersten Besuche werden zusätzlich durch die Fachberaterin begleitet und wenn notwendig, ist sie auch bei allen weiteren Besuchen dabei.
  • In Ausnahmefällen und mit Absprache können die Kindeseltern auch andere Personen, wie ein z. B. Großelternteil, mitbringen.

Wo finden die Besuche statt und wie lange sind sie?

  • Meist finden die Besuche in einem Spielzimmer des Zentrums für Pflegefamilien statt.
  • Wenn alle Beteiligten einverstanden sind, können die Besuche später auch auf einem Spielplatz oder in einem Park stattfinden.

Dürfen die Eltern anrufen?

  • Für die Kinder ist es manchmal beruhigend zu wissen, dass sie mit ihren Eltern telefonieren dürfen. Wenn dies so ist, gibt es klare Absprachen über Häufigkeit und Dauer.

Kann ich mit dem Kind zum Arzt gehen?

  • Das Kind sollte ein Krankenkassenkärtchen haben, das den Bereitschafts-Pflegeeltern ausgehändigt wird.
  • Sollte das Kind kein Krankenkassenkärtchen haben, sorgt das Jugendamt für eine Krankenversicherung des Kindes und bescheinigt dies.

Darf das Kind mit uns in Urlaub?

  • Wenn ein Pflegekind schon ein paar Wochen bei der Bereitschafts-Pflegefamilie lebt, spricht in der Regel nichts dagegen, dass es mit ihr in Urlaub fährt. Hier sind Absprachen mit dem Jugendamt wichtig.

Was sollen wir tun, wenn uns das Kind von Misshandlungen oder einem Missbrauch erzählt?

  • In jedem Fall sollte man dem Kind in Ruhe zuhören, ihm Zeit geben und ihm keine Suggestivfragen, sondern allenfalls Verständnisfragen stellen.
  • Das Gehörte notieren und der Fachberatung mitteilen.

Wie lange bleibt das Pflegekind in der Bereitschafts-Pflegefamilie?

  • In der Regel zwischen bleibt das Pflegekind zwischen 3 und 9 Monaten.
  • In seltenen Fällen weniger als 3 Monate, wenn z. B. die Kindesmutter mit ihrem Kind in eine Mutter-Kind-Einrichtung geht und rasch ein Platz gefunden wird.
  • Manchmal länger als 9 Monate, wenn z. B. ein Gericht ein Gutachten anfordert und dieses eine Vermittlung in eine Pflegefamilie vorschlägt. Sowohl die Erstellung eines Gutachtens als auch die Suche nach einer geeigneten Dauer-Pflegefamilie kann viel Zeit in Anspruch nehmen.

Welche Rechte und Pflichten haben wir im alltäglichen Umgang mit dem Kind?

  • Grundsätzlich können Bereitschafts-Pflegeeltern das Pflegekind betreuen, wie sie auch ihre eigenen Kinder betreuen und erziehen. Dabei ist natürlich zu berücksichtigen, welche Fähigkeiten und Erfahrungen das Kind mitbringt.
  • Wenn es um weitreichendere Entscheidungen geht, wie z. B. eine Anmeldung in einem Kindergarten, eine Impfung oder einen medizinischen Eingriff, zu dem die Einwilligung des Sorgeberechtigten notwendig ist, muss dies mit der Fachberaterin besprochen werden, die sich um das Einholen der Einwilligungen kümmert.

Wie ist das, wenn wir mit dem Kind nicht zurechtkommen?

  • Es kann vorkommen, dass das Kind Verhaltensweisen zeigt, die in einer Familie kaum tragbar sind. Das ist nicht immer vorherzusehen, auch wenn sich alle bemühen, möglichst genaue Informationen einzuholen. Wenn eine Bereitschafts-Pflegefamilie den Eindruck hat, dass das Kind aus irgendeinem Grund nicht in ihrer Familie betreut werden kann, bemühen wir uns mit dem Jugendamt zusammen, eine andere gute und rasche Alternative für das Kind zu finden.

Sind die Kindeseltern der Bereitschafts-Pflegefamilie gegenüber nicht negativ eingestellt?

Meist ist das Gegenteil der Fall; die Kindeseltern entwickeln fast immer sogar ein positives Verhältnis zu den Bereitschafts-Pflegeeltern, wenn sie spüren, dass diese ihr Kind nicht „behalten wollen“, sondern gut für es sorgen.

Manche Kindseltern fragen irgendwann sogar nach Rat, wenn es um Erziehung geht.

Wenn das Kind zu ihnen zurückkehrt, melden sich viele und erzählen, wie es ihnen und dem Kind geht.